Aktualisierung vom Januar 2014:
Nach dem inzwischen von der Planungsgemeinschaft Region Trier vorgelegten Entwurf für den kommenden Raumordnungsplan ist der Döhm nicht mehr für den Rohsoffabbau vorgesehen.
Aktualisierung vom September 2016
Im September 2016 wurde auf Anregung und mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz von der Planungsgemeinschaft ein dialogorientiertes Begleitprojekt zum Neuaufstellungsverfahren des Regionalen Raumordnungsplans eingerichtet. Dabei spielt der Entwurf für den neuen Regionalen Raumordnungsplan keine Rolle mehr. Es heißt nunmehr: Alles zurück auf Null! Somit steht der Döhm neben weiteren Bergen erneut für den Gesteinsabbau zur Disposition.
Lavaabbau am Scharteberg bald von zwei Seiten?
Schon von weit her ist der Scharteberg an seinem hoch in den Himmel ragenden rot-weiß gestreiften SWR-Sendemast zu erkennen. Mit 691 m zählt dieser Vulkanberg zu den höchsten Erhebungen der Eifel. Wegen seiner Schönheit und besonderen Bedeutung für das Landschaftsbild wurde er 1948 zum Naturdenkmal (ND) erklärt. Dabei wich man von der bis dahin üblichen Praxis ab, lediglich den eigentlichen Gipfelbereich als kleinräumiges ND auszuweisen. Die Naturschutzbehörden hatten erkannt, dass es zum Erhalt eines Berges nicht ausreicht, nur die Gipfelpartie zu schützen. So wurde der Berg mit seiner markanten Doppelspitze als großflächiges, rund 40 ha umfassendes ND eingestuft.
Als mit zunehmendem Wirtschaftsaufschwung die Nachfrage nach Lava und damit die Bedrohung der Vulkanberge stieg, empfahl der Landschaftsplan Vulkaneifel von 1968, das ND Scharteberg zusammen mit dem ND Dauner Heck bei Kirchweiler, dem ND Ernstberg sowie dem dazwischen liegenden Trockenmaarbereich zu einem großräumigen Schutzgebiet zusammenzufassen. Dieses Ensemble, so hieß es in dem Vorschlag, weise noch relativ wenige Eingriffe durch Abbaumaßnahmen auf und könnte somit eine echte Vulkanlandschaft repräsentieren. Aus dem Vorschlag wurde jedoch nichts. Lediglich der Ernstberg wurde als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
An der Nordostflanke des Schartebergs ist der Lavaabbau schon seit1953 voll im Gange, und bereits 1961 wurden dort 100.000 Tonnen Lava abgebaut. Inzwischen hat der Lavaabbau die Grenze des ND erreicht und verbotenerweise sogar überschritten. Ein deswegen von der Naturschutzbehörde in Daun angestrengtes Strafgerichtsverfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft Trier eingestellt, weil dem Betreiber des Abbaubetriebes kein Vorsatz nachzuweisen gewesen sei. Möglicherweise sei eine Sprengung versehentlich zu stark ausgefallen.
Nun soll dieses Naturdenkmal nicht nur „versehentlich“ ein bisschen, sondern vorsätzlich ganz erheblich verkleinert werden. Das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) schlägt vor, große Teile des bisher geschützten Bereichs als Vorranggebiet Rohstoffsicherung ausweisen zu lassen. Zusammen mit der bisherigen Grube stünde dann ein Areal von 40 ha für den Lavaabbau zur Verfügung. Damit könnte die in Richtung Daun weisende Südostspitze des Scharteberges vollständig abgebaut werden.
Doch damit nicht genug. An der Westseite des Scharteberges, wo bisher kein Abbau stattfand, ist mit 57 ha ein noch größeres Vorranggebiet vorgesehen. So könnte sich schon bald eine riesige Lavagrube dort erstrecken, wo jetzt noch Weiden und Wälder das Landschaftsbild bestimmen. Was dann von dem Berg, den man aus gutem Grund vor mehr als einem halben Jahrhundert zum bis heute größten Naturdenkmal im Landkreis Vulkaneifel erklärt hat, übrig bleiben wird, ist bereits jetzt abzusehen: Eine unansehnliche Bergruine mitzwei „Mondkratern“.