Der Rockeskyller Kopf, bald vollständig abgebaut?
Mit den früheren Eifelbergen Goldberg, Steffelnkopf, Kalenberg, Radersberg und Goßberg hat der Rockeskyller Kopf etwas gemeinsam: Als landschaftsprägende Vulkankegel wurden sie schon sehr früh als Naturdenkmale (ND) geschützt. Eine weitere Gemeinsamkeit bestand darin, dass an ihnen Lava abgebaut wurde. Aber den Rockeskyller Kopf gibt es immer noch, während die anderen Berge inzwischen ganz dem Lavaabbau zum Opfer gefallen und damit aus dem Landschaftsbild getilgt sind.
Das Schicksal dieser Berge könnte auch bald den Rockeskyller Kopf ereilen. Trotz ihres Schutzstatus als ND wurde an ihnen in einem solchen Umfang Lava abgebaut, dass sich ihr Aussehen mit der Zeit deutlich veränderte. Dies führte schließlich zur Aufhebung des Schutzstatus, da „diese Flächen trotz einer Schutzmaßnahme so weit von einem Abbau betroffen wurden, dass sie nicht mehr in ihrer charakteristischen Form erhalten sind, die in erster Linie zu einer Unterschutzstellung berechtigte“, wie der Landschaftsplan Vulkaneifel von 1968 feststellte.
So könnte es bald auch dem Rockeskyller Kopf ergehen. Auch dessen charakteristisches Aussehen hat durch den massiven Gesteinsabbau bereits erheblich Schaden genommen. Gleich an mehreren Stellen wurde/wird an ihm Gestein abgebaut. An der Südflanke des Berges wurde Basalt abgebaut. An den bereits renaturierten alten Basaltbruch schließen sich nach Norden hin zwei ältere Abbaustellen von Lava an, und an der Nordflanke hat sich die auf dem Foto erkennbare heute noch aktuelle Abbaustelle tief in den Berg gefressen.
Wird also die Kreisverwaltung Vulkaneifel schon bald beurteilen müssen, ob der Rockeskyller Kopf wegen seiner zunehmenden Zerstörung durch den Gesteinsabbau überhaupt noch Schutz verdient? Wird sie damit vor der Entscheidung stehen, die 1938 erlassene Schutzverordnung aufzuheben und den Rockeskyller Kopf vollständig zum Abbau freizugeben?
Diese schwierige Entscheidung könnte der Kreisverwaltung jedoch erspart werden, weil heutzutage das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) mit „im Spiel“ ist.
Nicht etwa, dass sich das für den Gesteinsabbau zuständige LGB für den Erhalt des Berges ausgesprochen hätte oder den Gesteinsabbau gar stoppen wollte! Das Bergamt plant vielmehr, den gesamten Rockeskyller Kopf als Vorranggebiet für Rohstoffsicherung ausweisen zu lassen. Dabei reicht ihm der mächtige Rockeskyller Kopf alleine aber nicht aus, denn auch das benachbarte ND Griesenheld soll in das dann über 100 ha große Vorranggebiet mit einbezogen werden.
Wenn dieser Plan realisiert wird, bedarf es keiner Aufhebung des Naturdenkmalschutzes durch die Kreisverwaltung mehr. Denn mit einer Ausweisung als Vorranggebiet wird der Berg ungeachtet seines seit 1938 bestehenden Schutzes als ND zum kompletten Abbau freigegeben und damit über kurz oder lang ebenfalls aus unserer Landschaft verschwunden sein.