Der Nerother Kopf, auch Opfer des Lavaabbaus?
Der 1978 zum Naturschutzgebiet (NSG) erklärte 647 m hohe Nerother Kopf gehört zu den markantesten Vulkanbergen der Vulkaneifel. Es ist daher kein Wunder, dass die Eifelsteigetappe Gerolstein-Daun über diesen alten Schildvulkan hinwegführt. So sehr der Wanderer sich dort auch an der großartigen Eifellandschaft und an dem aus einem Sturmholz geschnitzten Portrait des Xynthia-Frühjahrssturms von 2010 erfreuen mag, so sehr wird er sich vermutlich über die Lavagrube im Naturschutzgebiet wundern. Eine Lavagrube im Naturschutzgebiet? Wie passt das zusammen?
Mit einer Legalisierung des Lavaabaus per Befreiung von den Festsetzungen der NSG-Verordnung wird es passend gemacht. Und so war es legal, noch eine festgelegte Menge Lava aus der Grube im NSG zu entnehmen. Nach der Entnahme dieser Menge sollte die Grube allerdings gleich wieder verfüllt und rekultiviert werden, so dass eines Tages im wahrsten Sinne des Wortes Gras über alles gewachsen wäre. Dann hätte zumindest von der Neunkirchener Seite her nichts mehr den Anblick des erhabenen Vulkans gestört.
Auf einen Hinweis der NABU-Gruppe Daun stellte das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) zwar fest, dass mit der vorgeschriebenen Rekultivierung der Grube schon begonnen worden war. Zugleich stellte sich aber heraus, dass über die zugelassenen Grenzen hinaus Lava entnommen worden war. Das LGB reagierte prompt und verhängte einen sofortigen Abbaustopp. Erweist sich somit ausgerechnet die für den Gesteinsabbau zuständige Behörde als die Retterin des Landschaftsbildes am Nerother Kopf? Ganz im Gegenteil!
Zwar stoppte das LGB den weiteren Abbau in der recht kleinen Grube, plant aber gleichzeitig viel Größeres. Es will nämlich im nordöstlichen Vorgelände des Nerother Kopfes ein rund 43 ha großes „Vorranggebiet Rohstoffsicherung“ ausweisen lassen. Das jetzt geplante Vorranggebiet würde nicht nur die gerade erst stillgelegte und z.T. schon rekultivierte Grube umfassen, sondern bis in den eigentlichen Vulkankegel des Nerother Kopfes hineinreichen und so im Grunde genommen das gesamte auf dem Foto dargestellte Gelände umfassen.