Aktualisierung vom September 2016

Im September 2016 wurde auf Anregung und mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz von der Planungsgemeinschaft ein dialogorientiertes Begleitprojekt zum Neuaufstellungsverfahren des Regionalen Raumordnungsplans eingerichtet. Dabei spielt der Entwurf für den neuen Regionalen Raumordnungsplan keine Rolle mehr. Es heißt nunmehr: Alles zurück auf Null! Somit steht die Löhlei neben weiteren Bergen erneut für den Gesteinsabbau zur Disposition.

 

 Fällt die Löhlei komplett dem Basaltabbau zum Opfer?

        

Seit Jahren gibt es Streit um die zwischen der Ortsgemeinde Üdersdorf und dem Dauner Stadtteil Weiersbach gelegene Löhlei. Dabei geht es nicht nur darum, dass der dortige Basaltsteinbruch den Üdersdorfern das Geld, den Weiersbachern aber den Krach und den Staub beschert. Es geht auch nicht nur um die ominösen Ablagerungen im Bruchgelände, von denen vor Jahren eine Delegation Weiersbacher Bürger in der Einwohnerfragestunde einer Kreistagssitzung dem Landrat und den Kreistagsmitgliedern eine in einem Gelben Sack verpackte Auswahl überreichte. Es geht vor allem um das Schicksal des Naturdenkmals (ND) Löhlei.

 

Bereits 1939 wurde der Basaltkegel Löhlei unter der Bezeichnung „Löhlei mit Knöppchen“ als ND ausgewiesen. Schon lange vor diesem Zeitpunkt wurde am Fuß der Löhlei Basalt gewonnen. Dieser Abbau schien den Berg und sein ND aber nicht ernsthaft zu gefährden, denn es handelte sich anfangs nur um kleinere Betriebe. Grund zur Besorgnis um Berg und ND gab es erst, als ab den 1980er Jahren immer größere Maschinen einen immer rasanteren Abbau des Berges ermöglichten. Zudem wuchs die Begehrlichkeit der Steinbruchbetreiber, auch in dem bisher geschützten Bereich Basalt abbauen zu können.

 

Von besorgten Bürgern um Unterstützung gebeten, bekräftigte der damalige Umweltminister von Rheinland-Pfalz Hans-Otto Wilhelm in einem Schreiben vom 4.1.1988 „daß ein weiterer Basaltabbau, der das ND angreift, keinesfalls erfolgen darf“. In diesem Sinne, so der Minister weiter, habe er auch das Bergamt, die Vorgängerbehörde des heutigen Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) angeschrieben.

 

Aber was bedeuten schon eine Schutzverordnung und das Wort eines Umweltministers, wenn Interessen der gesteinsabbauenden Industrie berührt sind, die ein übermächtiges Bundesberggesetz und das LGB im Rücken hat? So sahen sich Minister und Naturschutzbehörde schon bald genötigt, ihre Haltung und die ND-Verordnung aufzugeben. Das ND gänzlich aufheben, wie das in früheren Fällen praktiziert worden war, wollte man in Anbetracht der Mitteilung vom 4.1.1988 wohl doch nicht. Stattdessen nahm man 1993 eine Neuabgrenzung vor und verschob die Grenzen des ND einfach ein Stück nach Nordwesten. Das Knöppchen selbst blieb zwar weiterhin geschützt. Es bildete von da an aber nicht mehr den Mittelpunkt des ND, sondern lag nunmehr an dessen äußerstem südlichen Rand. Das sich dort anschließende Basaltvorkommen fiel so aus dem geschützten Bereich heraus und konnte abgebaut werden.

 

Dieses Verfahren kann seitdem quasi als Blaupause genutzt werden, um sich den Gesteinsabbau auch dort legalisieren zu lassen, wo er per Schutzverordnung eigentlich verboten ist. Ein ähnliches Verfahren wurde vor wenigen Jahren am Wartgesberg bei Strohn praktiziert. Auch dort wurde das schützende Landschaftsschutzgebiet (LSG) neu abgegrenzt und zu Gunsten des Lavaabbaus um einige Hektar verkleinert. Dem ND Scharteberg, bei dem schon „versehentlich“ illegal in das ND hinein abgebaut wurde, könnte bald das Gleiche drohen.

 

An der Löhlei hat der Basaltabbau inzwischen die Grenze des heute gültigen ND erreicht. Zum Erhalt des restlichen Berges mit seinem ND wäre es daher dringend erforderlich, dort den Gesteinsabbau zu beenden. Aber wieder einmal geben nicht die Naturschutzbehörden, sondern das LGB den Takt an. Es möchte an drei Seiten der Löhlei Flächen für die Rohstoffsicherung ausweisen lassen. Da die Flächen für die Rohstoffsicherung direkt bis an die Grenzen des ND heranreichen, könnte der Berg dann um das ND herum an drei Seiten abgebaut werden.

 

An Hand des Fotos, das den abrupten Steilabbruch an der Südgrenze des ND in die Grube und den Anfang seiner Umgrabung auf der Westseite zeigt, kann man sich heute schon vorstellen, wie die Löhlei und ihr ND eines Tages aussehen werden. Vom einstigen Berg wird zum Schluss nur noch ein riesiges Loch mit Steilwänden auf drei Seiten übrig bleiben, aus dem einsam ein vom ND gekrönter mächtiger Basaltpfeiler herausragt. Eine traurige Ruine eines einst imposanten Vulkanberges mit Naturdenkmal!

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