Aktualisierung vom Januar 2014:
Nach dem inzwischen von der Planungsgemeinschaft Region Trier vorgelegten Entwurf für den kommenden Raumordnungsplan ist der Döhm nicht mehr für den Rohsoffabbau vorgesehen.
Aktualisierung vom September 2016
Im September 2016 wurde auf Anregung und mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz von der Planungsgemeinschaft ein dialogorientiertes Begleitprojekt zum Neuaufstellungsverfahren des Regionalen Raumordnungsplans eingerichtet. Dabei spielt der Entwurf für den neuen Regionalen Raumordnungsplan keine Rolle mehr. Es heißt nunmehr: Alles zurück auf Null! Somit steht der Döhm neben weiteren Bergen erneut für den Gesteinsabbau zur Disposition.
Verschwindet der Döhm ebenfalls?
Der 653 m hohe Vulkankegel bei Dreis gehört vollständig zum Naturschutzgebiet „Dreiser Weiher mit Döhmberg und Börchen“. Als Lagerstätte von Tuff und Basalt ist er aber, wie fast alle Vulkanberge und Maarwälle der Vulkaneifel, für den Gesteinsabbau von besonderem Interesse.
In dem gegenwärtigen Regionalen Raumordnungsplan (ROP) der Region Trier, in dem die verschiedenen Nutzungen der Landschaft verbindlich festgelegt sind, ist der Döhm als Fläche mit hochwertigen Rohstoffvorkommen dargestellt. In der Rohstoffgeologischen Fachplanung des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) wird vorgeschlagen, den Döhm als „Vorranggebiet Rohstoffsicherung“ auszuweisen. Dies würde die entscheidende Voraussetzung schaffen, den Berg abbauen zu können.
Grundsätzlich steht einem Gesteinsabbau am Döhm die Verordnung für das Naturschutzgebiet entgegen. Sie verbietet den Gesteinsabbau. Würde der Döhm im Rahmen des Abwägungsprozesses bei der Planungsgemeinschaft in Trier für den kommenden Raumordnungsplan (ROP) jedoch als „Vorrangebiet Rohstoffsicherung“ ausgewiesen, wäre die Naturschutzverordnung für diesen Bereich nicht mehr wirksam. Der Abbau wäre legalisiert und der Döhm könnte abgebaut werden. Eine rechtskräftige Ausweisung des Döhms als „Vorranggebiet Rohstoffsicherung“ würde spätere Einsprüche hiesiger Gremien, wie etwa Ortsgemeinde- oder Verbandsgemeinderat oder auch Kreistag, ausschließen.
Der weitere Weg wäre damit für den Döhm vorgezeichnet. Er käme im wahrsten Sinne des Wortes unter die Räder – abgebaut und als Frostschutzschicht im Straßenbau verwendet.