Aktualisierung vom September 2016
Im Laufe des Jahres 2016 ergab sich nun eine völlig neue Situation. Die an sich recht erfolgversprechenden Gespräche des Runden Tisches in der Kreisverwaltung Vulkaneifel wurden nicht mehr fortgesetzt. Auf Anregung und mit Unterstützung des Landes Rheinland- Pfalz beschloss die Planungsgemeinschaft stattdessen ein dialogorientiertes Begleitprojekt zum Neuaufstellungsverfahren des Regionalen Raumordnungsplans durchzuführen. Die Auftaktveranstaltung fand am 01.09.2016 in Dreis-Brück statt. Zwar bildet der Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsplans den Hintergrund des Projekts. Dieser Entwurf spielt in dem Lösungsdialog jedoch keine Rolle mehr. „Zurück auf Null“ so heißt es nunmehr, und damit ist auch alles hinfällig, was bisher als Folge unzähliger Gespräche mit der Planungsgemeinschaft, mit dem Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB), mit Behörden aller Ebenen einschließlich der ministeriellen „gerettet“ werden konnte. Döhm, Asseberg, Hoher List usw. stehen erneut zur Disposition.
Im Falle des ND Löhlei bei Üdersdorf/Weiersbach ist es sogar noch schlimmer. War das eigentliche ND sowohl in den ursprünglichen Vorschlägen des LGB als auch im Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsplan nicht von Abbauvorschlägen betroffen, so befindet es sich nun als Rohstoffpotenzialfläche auf der Auswahlliste kommender Abbaugebiete.
„Alles auf null“: Neue Karten für die Rohstoffplanung
Für den angelaufenen Lösungsdialog hat das LGB neue Karten erstellt. In ihnen wird nicht mehr – wie in der früheren Planung – eine Einteilung potenzieller Abbauflächen in Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete vorgenommen, sondern alle Gebiete, die nach Ansicht des LGB für die Rohstoffgewinnung geeignet sind, werden als Rohstoffpotenzialflächen bezeichnet. Die Entscheidung darüber, welche dieser Gebiete für den Abbau ausgewiesen werden, trifft die Planungsgemeinschaft. Die Rohstoffpotenzialflächen finden Sie hier.
Aktualisierung vom Januar 2014:
Nach dem inzwischen von der Planungsgemeinschaft Region Trier vorgelegten Entwurf für den kommenden Raumordnungsplan sind von den o.a. Bergen folgende nicht mehr für den Rohsoffabbau vorgesehen bzw. es wurde der Gesteinsabbau auf den bisher bereits genehmigten Umfang begrenzt:
Dennoch bleiben weitere, für das Landschaftsbild unverzichtbare Vulkanberge (z.B. Roßbüsch, Löhlei, Wetschberg, Mühlenberg, Steineberger Lei, Rockeskyller Kopf, Reinertsberg) für den Abbau vorgesehen. Darüber hinaus sind uns auch Abbauwünsche von Abbauunternehmern bekannt, die sogar über die von der Planungsgemeinschaft vorgeschlagenen Flächen hinausgehen.
Zum Abbau freigegeben?
Fallen weitere Vulkanberge dem Lava- und Basaltabbau zum Opfer?
Mit dem Goldberg bei Ormont, dem Steffeln Kopf bei Steffeln, dem Radersberg bei Brück, dem Kalenberg bei Oberstadtfeld, dem Goßberg bei Walsdorf und dem Wartgesberg bei Strohn sind schon viele markante und landschaftsprägende Vulkanberge des Landkreises Vulkaneifel dem Lavaabbau zum Opfer gefallen. Wenn es nach den Vorstellungen des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) in Mainz geht, werden zu den bereits verschwundenen noch weitere Berge hinzukommen. In seiner Rohstoffgeologischen Fachplanung macht es nämlich Vorschläge, die es ermöglichen würden, Lava und Basalt künftig auf dem mehr als Fünffachen der bisherigen Fläche abbauen zu können.
Dazu schlägt die Behörde für den künftigen Lava- und Basaltabbau die Ausweisung von über 2.000 ha Vorranggebieten Rohstoffsicherung im kommenden Raumordnungsplan (ROP) der Region Trier vor. Bisher werden im Landkreis Vulkaneifel Lava und Basalt auf etwa 400 ha abgebaut.
Eine besondere Bedeutung kommt in dem Verfahren der Planungsgemeinschaft Region Trier bei. Sie legt in einem Abwägungsprozess die künftige Nutzung der Landschaft verbindlich fest. Die rechtskräftige Ausweisung eines Gebietes als „Vorranggebiet Rohstoffsicherung“ würde daher spätere Einsprüche hiesiger Gremien, wie etwa Orts- oder Verbandsgemeinderat oder auch Kreistag, ausschließen. Auch ein möglicher Schutzstatus des Gebietes, evtl. Naturdenkmal (ND) oder gar Naturschutzgebiet (NSG), hätte dann keine Wirkung mehr und könnte das Gebiet nicht vor dem Abbau bewahren.
Neben einer großzügigen Erweiterung aller derzeit vorhandenen aktuellen Lavagruben und Basaltsteinbrüche will das LGB durch seine Vorschläge künftig noch zusätzlich an 16 weiteren Stellen, an denen derzeit kein Abbau stattfindet, den Abbau von Vulkangestein ermöglichen.
Es sind dies im einzelnen:
Die Probleme der Rohstoffgewinnung im Landkreis Vulkaneifel haben wir in der Bildergalerie „Rohstoffgewinnung“ verdeutlicht. Darüber hinaus stellen wir Ihnen die nachfolgenden, von der LGB-Planung betroffenen Berge in einem eigenen Portrait vor.