Detailkarte Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Wartgesberg
Zwischen dem Betreiber der Grube, der Ortsgemeinde Strohn und der Kreisverwaltung Vulkaneifel wurde die Vereinbarung getroffen, dass mit der 2006 realisierten Erweiterung des Grubengeländes der Lavaabbau am Wartgesberg ein endgültiges Ende haben soll. Von daher macht die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes Rohstoffabbau keinen Sinn.
Das Vorbehaltsgebiet tangiert zudem unmittelbar das 2011 ausgewiesene NSG "Wartgesberg, Alfbachtal bei Strohn, Braunebachtal bei Mückeln und Trautzberger Maar".
Ein Vorbehaltsgebiet an dieser Stelle ist ebensowenig akzeptabel wie eine Ausweitung des Abbaubereichs über das bisher genehmigte Ausmaß hinaus.