Detailkarte Vorbehaltsgebiet ND Scharteberg
Diesen Bereich am Scharteberg als Vorbehaltsgebiet auszuweisen, ist absolut irreführend. Vorbehaltsgebiete sollen der langfristigen Sicherung von Rohstofflagerstätten dienen. Hier handelt es sich jedoch um eine schon seit Jahrzehnten bestehende Grube.
Im Südwesten hat der Gesteinsabbau bereits die Grenzen des Naturdenkmals Scharteberg erreicht. Sprengungen in das ND hinein führten in der Vergangenheit zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Grubenbetreiber und der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Naturschutzbehörde. In der NABU-Detailkarte ist deutlich zu erkennen, dass das Vorbehaltsgebiet über den bisherigen Abbaubereich hinaus erheblich in das ND hineinragt. In seiner Resolution hat der Kreistag Vulkaneifel jedoch gefordert, ND nicht über den bisherigen Umfang in Anspruch zu nehmen.
Eine Ausweitung des Abbaus am Scharteberg über den bisher genehmigten Bereich hinaus oder eine über den jetzigen Abbau hinausgehende Ausweisung von Rohstoffsicherungsflächen sind nicht akzeptabel.