Detailkarte Vorbehaltsgebiet Holzmaarbereich
Nach der von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord formulierten naturschutzfachlichen Zielsetzung soll der
Gesteinsabbau auf bereits hochgradig vorbelastete Gebiete beschränkt werden. Die Gegend am Holzmaar zählt nicht zu diesen.
Zudem führt die SGD weiter aus: „Soweit Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Rohstoffabbau in nicht hochgradig vorbelasteten Gebieten
ausgewiesen werden sollen, liegt ein Zielkonflikt mit der Landschaftsrahmenplanung vor, der gemäß § 9 Abs. 5 BNatSchGzu begründen ist.“
Ein durch das Vorbehaltsgebiet möglich gewordener Gesteinsabbau stünde auch im Widerspruch zur Kreistagsresolution.
Die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes an dieser Stelle ist absolut unverständlich. Das Vorbehaltsgebiet tangiert nicht nur an
die Grenzen der beiden NSG Holzmaar und Dürres Maar heran, sondern befindet sich wegen der beiden Maare auch in einem touristisch sehr frequentierten Bereich.
Das Vorbehaltsgebiet am Holzmaar ist nicht akzeptabel.