Detailkarte Vorrang- und Vorbehaltsgebiet ND Löhlei

Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau Löhlei bei Üdersdorf
Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau Löhlei bei Üdersdorf
Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau ND Löhlei bei Üdersdorf
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Vorrang- und Vorbehaltsgebiet umschließen das Naturdenkmal Löhlei auf drei Seiten. Würde der Gesteinsabbau in das Vorbehaltsgebiet hinein fortgeführt, würde als Ergebnis das Naturdenkmal als isoliert aufragender Felssockel verbleiben. Die landschaftsprägende Funktion der Löhlei wäre endgültig dahin. Ein solches Vorgehen ließe sich nicht mit der Kreistagsresolution vereinbaren, in der ein deutliches Berücksichtigen der Aspekte des Landschaftsschutzes gefordert werden.

 

Entgegen der Zusicherung des damaligen Umweltministers Hans-Otto Wilhelm im Jahre 1988, das 1939 ausgewiesene ND in seinem damaligen Bestand erhalten zu wollen, wurde das ND 1993 durch die damailige Kreisverwaltung Daun neu abgegrenzt. So wurde ein Basaltabbau auch in den bisher geschützten Bereich hinein ermöglicht. 

 

Eine Beanspruchung der Löhlei über den derzeit genehmigten Bereich hinaus sowie das vorgeschlagene Vorbehaltsgebiet sind nicht akzeptabel.

Das nachfolgende Bild ist ein Ausschnitt aus der Rohstoffgeoloischen Fachplanung des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB). Vorranggebietsvorschläge sind braun dargestellt, Vorbehaltsgebietsvorschläge gelb. Abweichend vom LGB-Vorschlag wurde ein Teil des Vorranggebietes von der Planungsgemeinschaft zu einem Vorbehaltsgebiet abgestuft. Die LGB-Karte macht durch das grün markierte ND Löhlei jedoch sehr schön deutlich, dass die Rohstoffgebiete direkt an das ND heranreichen und es auf drei Seiten völlig umschließen.

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