Kommt das Ende der Biocontainer? 02.04.2022
Ruhebank bald wieder ohne Biocontainerschmuck?
Am 12. Juni könnte mit einem Bürgerentscheid die kurze, aber skandalöse Geschichte des offiziell als „Trierer Modell plus“ bezeichneten Systems der Biogutentsorgung mittels Biotüte und Biocontainer im Landkreis (LK) Vulkaneifel zu Ende gehen. Erst vor zwei Jahren hatte es der für den LK zuständige Abfallentsorger, der „Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (ART)“, gegen großen Widerstand der hiesigen Bevölkerung eingeführt. Im Gegenzug dazu wurde die bis dahin nahezu zwei Jahrzehnte lang im LK genutzte Biotonne aus dem Verkehr gezogen. Seither setzen sich mehrere Initiativen für die Wiedereinführung der Biotonne ein. Auch der NABU-Daun hat sich mehrfach für die Wiedereinführung der Biotonne ausgesprochen und die Initiativen unterstützt. Nun entscheiden die Bürger. Es ist zu hoffen, dass es zu einer regen Beteiligung am Entscheid kommt und sich eine sehr deutliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten für die Rückkehr der Biotonne ausspricht.
Derzeit bringen die Haushalte ihre Biotüten mit dem gesammelten Biogut zu 660 bzw. 770 l fassenden Biocontainern an Sammelplätzen. Die Leerung der Container erfolgt mindestens einmal wöchentlich. Die Reinigungsfahrzeuge kommen in den Sommermonaten ebenfalls wöchentlich, das übrige Jahr hindurch alle zwei Wochen. Zusätzlich fahren noch alle zwei Wochen Müllfahrzeuge rund, um Biotonnen zu leeren, die gegen zusätzliche Gebühr von Haushalten bestellt werden konnten. Zu der alleine schon mit diesen zahlreichen Fahrten verbundenen Umweltbelastung kommen noch die zahlreichen Fahrten des Individualverkehrs hinzu, mit dem Biotüten zu den Containern an den Sammelstellen gebracht werden. Ein Entsorgungssystem für Bioabfälle, das an Nutzerunfreundlichkeit, Ineffektivität und unnötig hohen Kosten- und Umweltbelastungen nicht zu überbieten ist!
Lesen Sie hier den Originalschriftwechsel zwischen der SGD Nord und dem ART, dessen Veröffentlichung auf ihrer Internetseite die Behörde Gegen den
Widerstand des ART vor Gericht erstritten hatte.