Naturpark Vulkaneifel: Landschaftsschutzgebiete bleiben! 11.12.2007
Vulkaneifellandschaft bei Berlingen
Der vom Umweltministerium vorgelegte neue Entwurf einer Rechtsverordnung über den geplanten Naturpark „Vulkaneifel“ (NP) enthält aus Sicht des NABU wesentliche Verbesserungen. Die dem vorigen Entwurf vorgeschaltete äußerst widersprüchliche Präambel ist ersatzlos gestrichen. Auch schafft der neue Entwurf Klarheit darüber, dass die Landschaftsschutzgebiete und die anderen naturschutzrechtlich geschützten Gebiete im NP fortbestehen und ihre Schutzbestimmungen unberührt bleiben.
Die Vergrößerung der Kernzonen ist eine weitere positive Änderung. So wird das bereits bis Manderscheid als Kernzone ausgewiesene Liesertal um den Bereich unterhalb von Manderscheid vergrößert. Allerdings werden große Bereiche mit wichtigen vulkanischen Erscheinungen nicht vom NP erfasst.
Hinsichtlich der Mitwirkung von Interessensgruppen wird die Natur- und Geopark GmbH als Träger des kommenden NP verpflichtet sicherzustellen, dass für alle Interessierten die Möglichkeit geschaffen wird, selbständig oder über eine Gruppenorganisation Mitglied in der Gesellschaft zu werden. Zwar wäre aus Sicht des NABU ein Verein dazu besser geeignet, dennoch stellt diese Regelung insgesamt einen Fortschritt dar. Was sie jedoch letztendlich taugt, hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung ab.
Mit dem Naturpark „Vulkaneifel“ würde Rheinland-Pfalz über insgesamt 8 Naturparke verfügen.
Die vollständige Stellungnahme des NABU finden Sie hier.
Lesen Sie zu diesem Beitrag auch die folgende Meldung:
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