Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH schießt quer   21.09.2007

                      Lavaabbau am Naturdenkmal Scharteberg

Die Initiative eines Aufsichtsratsmitglieds der Natur- und Geopark GmbH Vulkaneifel lässt die GmbH in einem fragwürdigen Licht erscheinen. Vorausgegangen war vor einiger Zeit eine gerichtliche Auseinandersetzung um Pläne, den Lavaabbau am Naturdenkmal Scharteberg (Gemarkung Kirchweiler) in das Naturdenkmal (ND) hinein zu erweitern. Vor Gericht standen sich gegenüber die Verwaltung des Landkreises Vulkaneifel als Untere Naturschutzbehörde, die die zur Erweiterung erforderliche Befreiung von den Schutzbestimmungen des ND verweigert hatte, und auf der anderen Seite der Abbaubetreiber, unterstützt von der Verwaltung der VG Daun.

 

Die Richter am Verwaltungsgericht in Trier gaben der KV in ihrer Ablehnung Recht. Sie erkannten keine Gründe des Allgemeinwohls, die eine Befreiung rechtfertigt hätten.

 

Als ein Versuch, die Haltung der KV aus dem eigenen Hause heraus zu torpedieren, muss daher eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der VG Daun angesehen werden. In diesem wurde einige Zeit später unter der Überschrift „Erweiterung der Lavagrube“ aus einer Sitzung des Ortsgemeinderates Kirchweiler wie folgt berichtet: „Mit dem Einladungsschreiben wurde den Ratsmitgliedern der Schriftverkehr von Ewald Adams in seiner Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH mit der Gesellschaft zum Thema Lavaabbau am Scharteberg übergeben. Die Geschäftsführung der GmbH vertritt die Auffassung, dass die geplante Erweiterung der Grube aus Sicht des Geotourismus, wie auch zur Rohstoffgewinnung und Arbeitsplatzsicherung grundsätzlich anerkannt wird“. (Mitteilungsblatt der VG Daun 24/2007 S. 8)

 

Die Initiative des Aufsichtsratmitglieds der GmbH verheißt für den Erhalt der einmaligen Vulkanlandschaft nichts Gutes. Denn ausgerechnet die Natur- und Geopark GmbH ist auserkoren, die Trägerschaft des geplanten Naturparks Vulkaneifel zu übernehmen und hat dann als möglicher Träger die Aufgabe, die Vulkanlandschaft „nachhaltig zu schützen“ (VO-Entwurf NP Vulkaneifel).

 

Der NABU verkennt durchaus nicht die Chancen, die der Gesteinsabbau sowohl für den Artenschutz als auch für den Geotourismus bietet. Er hat sich daher in verschiedenen Fällen aktiv an Abbauregelungen beteiligt. Der Gesteinsabbau kann jedoch nicht damit legitimiert werden, neue Touristenattraktionen schaffen zu wollen!

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