Naturpark Vulkaneifel: Tragweite nicht erkannt? 08.02.2007
Abgebautes Naturdenkmal Löhlei bei Üdersdorf
Denn anders als in den bisherigen Landschaftsschutzgebieten (LSG), die nach Ankündigung der Verwaltung des Landkreises Vulkaneifel aufgehoben werden sollen, damit für den Geltungsbereich des kommenden NP ein einheitliches Rechtsgebiet geschaffen werden kann, fällt in der NP-Verordnung der Genehmigungsvorbehalt der Naturschutzbehörde für den Gesteinsabbau weg. Mit Ausnahme der 3 kleinen Kernzonen hat demnächst die Naturschutzbehörde kein Mitspracherecht mehr beim Gesteinsabbau auf Grund der Bestimmungen der NP-VO.
Wenn nun viele Gemeindeväter darin keine Verschlechterung erkennen, wirft das natürlich einige Fragen auf:
Wie wird die Eifellandschaft demnächst aussehen, wenn noch mehr Berge das Schicksal erleiden werden, das eine Vielzahl von Eifelbergen vom Goldberg bei Ormont über den Radersberg bei Brück bis hin zum Wöllersberg bei Gerolstein oder dem ND Löhlei bei Weiersbach schon hinter sich hat: Von der Landkarte verschwunden?!
Mehr zum Thema Naturpark finden Sie unter folgender Meldung:
Naturpark Vulkaneifel: Vorbehalt beim Gesteinsabbau fällt weg 02.02.2007
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