Kreiskonzept Rohstoffplanung „nicht genehmigungsfähig“  

23.08.2021

                                Lavagesteinsabbau in Birresborn

In der jüngsten Sitzung der Planungsgemeinschaft (PlanG) Trier teilte das zuständige Mainzer Ministerium mit, das vom Landkreis Vulkaneifel vorgelegte Konzept zur Rohstoffsicherung sei nicht genehmigungsfähig. Während das Landesplanungsgesetzes (LEP) RLP verbindlich vorgibt „Die landesweit bedeutsamen Bereiche für die Rohstoffsicherung … sind durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den regionalen Raumordnungsplänen zu konkretisieren und zu sichern“, sollte dies lt. Kreiskonzept im Hinblick auf den Abbau vulkanischer Gesteine im Landkreis Vulkaneifel jedoch nicht mehr möglich sein.

 

Kreis ursprünglich für Ausweisung von Rohstoffsicherungsgebieten

Dabei hatte noch ein paar Monate vorher der Kreis eine ganz andere Haltung. Er hatte in einem ersten Entwurf des Kreiskonzeptes der Ausweisung solcher Gebiete noch zugestimmt. Er tat dies insbesondere, weil “Der Erhalt der typischen Vulkanlandschaft damit gesichert ist, denn es wird nur die Erweiterung von bereits genehmigten Abbauflächen geben und keine Neuaufschlüsse mehr geben; mithin wird kein weiterer Vulkankegel verschwinden.“ – so hieß es damals im Entwurf. Woher nun der Sinneswandel?

 

Vorrang für Landschaftsschutz vor Gesteinsabbau gefordert

Schon im gescheiterten Dialogprozess Rohstoffsicherung war von bestimmter Seite immer wieder die Forderung erhoben worden, der Landschaftsschutz müsse Vorrang gegenüber der Rohstoffgewinnung haben. Die Wortführer des Dialogprozesses glaubten schließlich sogar, diesen Anspruch aus dem LEP ableiten zu können. Dieser Argumentation folgten zunehmend die Kreistagsfraktionen. Sie beschlossen schließlich bei einer Gegenstimme das Kreiskonzept. Dieses läuft quasi auf ein Ende der Gewinnung vulkanischer Gesteine hinaus. Bezüglich des angeblichen Vorrangs des Landschaftsschutzes sahen aber die Kreisvertreter erneut über das LEP hinweg. Dort heißt es nämlich klipp und klar: „Bei der Abwägung mit anderen konkurrierenden Nutzungsansprüchen ist der Rohstoffsicherung ein hervorgehobenes Gewicht beizumessen.“

 

Brauchbares Konzept von einem Fachbüro

Erst die deutlichen Worte aus dem Innenministerium verdeutlichten wohl einigen Kreisvertretern, dass sie einer Selbsttäuschung erlegen waren und einer Wunschvorstellung gefolgt waren, dabei das real Machbare aber außer Acht gelassen hatten. Um nicht ein offensichtlich rechtswidriges Konzept zu beschließen, wurde daher eine endgültige Abstimmung über das Kreiskonzept vertagt. Dabei hätte der Kreis leicht ein brauchbares Konzept mit zahlreichen Verbesserungen für den Landschaftsschutz haben können. In dem vom Fachbüro agl erstellten und von allen Fachbehörden – z.B. Obere Naturschutzbehörde und Obere Wasserbehörde – gebilligten agl-Konzeptvorschlag lag ein solches dem Kreis vor. Auch die Rohstoffindustrie hatte, nachdem sie ihre ursprünglich weit darüber hinausgehenden Ansprüche aufgegeben hatte, dem Konzept zugestimmt. Es wäre also eine Einigung möglich gewesen.

 

Ein Bärendienst für den Naturschutz

Stattdessen wird nun der alte Raumordnungsplan (ROP) von1984 noch lange Zeit Gültigkeit behalten. Es ist genau der ROP, dessen Auswirkungen Bevölkerung, Naturschützer und Politiker zu Recht beklagen. Die im alten ROP fehlenden Regelungen zum Schutz der Vulkanlandschaft haben schließlich dazu geführt, dass so mancher Vulkanberg aus dem Kreisgebiet verschwunden oder nur noch in traurigen Resten vorhanden ist. Die Chance, über den agl-Konzeptvorschlag einen wirksameren Schutz unserer Vulkanlandschaft zu erreichen, haben mit ihrem unbedachten Vorgehen nun ausgerechnet die Kreistagsmitglieder torpediert. Dem Landschaftsschutz haben sie damit einen Bärendienst geleistet.

Die Stellungnahme der NABU-Gruppe Daun zum Kreiskonzept Rohstoffsicherung finden Sie hier.

Das Kreiskonzept für die Rohstoffsicherung finden Sie hier.

Den agl-Konzeptvorschlag für die Rohstoffsicherung im Landkreis Vulkaneifel finden Sie hier.

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