Detailkarte Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Tommelberg
Die Grube am Tommelberg dient hauptsächlich der Lagerung von Bauschutt und Straßenaufbruch. Lava wird kaum noch entnommen. Den seinerzeit ursprünglich bis 2005 befristeten Hauptbetriebsplan lässt sich der Grubenbetreiber bis heute alle 2 Jahre verlängern, da er das Kontingent der zum Abbau vorgesehenen Lava nicht in Anspruch nimmt. Daraus wird ersichtlich, dass die Grube weder im Hinblick auf einen produktions- noch den betriebsbezogenen Bedarf benötigt wird. Die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes entspricht damit nicht den Thesen des Wirtschaftsministeriums, nach denen bei der Regionalplanung eine stärkere Berücksichtigung des Bedarfs gefordert wird.
Nach der von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord formulierten naturschutzfachlichen Zielsetzung soll der Gesteinsabbau auf bereits hochgradig vorbelastete Gebiete beschränkt werden. Die Gegend um Winkel zählt nicht zu diesen. Der Lavasandtagebau am Tommelberg ist in weitem Umkreis der einzige Tagebau.
Zudem führt die SGD weiter aus: „Soweit Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Rohstoffabbau in nicht hochgradig vorbelasteten Gebieten ausgewiesen werden sollen, liegt ein Zielkonflikt mit der Landschaftsrahmenplanung vor, der gemäß § 9 Abs. 5 BNatSchGzu begründen ist.“
Aus dem ausliegenden Entwurf ist keine Begründung zu ersehen.
Eine Vergrößerung des genehmigten Abbaubereichs am Tommelberg oder die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes sind nicht hinnehmbar. Die Grube sollte zeitnah stillgelegt und renaturiert werden.