Detailkarte Vorbehaltsgebiet Steineberger Ley
Auch hier findet die Kreistagsresolution keine Beachtung. Es gibt keinen aktuellen Tagebau an der Steineberger Ley. Neue Tagebaue lehnt der Kreistag ab.
Nach der von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord formulierten naturschutzfachlichen Zielsetzung soll der Gesteinsabbau auf bereits hochgradig vorbelastete Gebiete beschränkt werden. Die Gegend um Steineberg zählt nicht zu diesen. In weitem Umkreis um Steineberg gibt es keinen aktuellen Tagebau.
Zudem führt die SGD weiter aus: „Soweit Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Rohstoffabbau in nicht hochgradig vorbelasteten Gebieten ausgewiesen werden sollen, liegt ein Zielkonflikt mit der Landschaftsrahmenplanung vor, der gemäß § 9 Abs. 5 BNatSchGzu begründen ist.“
Aus dem ausliegenden Entwurf ist keine Begründung zu ersehen.
Zudem handelt es sich bei der Steineberger Ley um einen landschaftsprägenden Vulkanberg im LSG Zwischen Ueß und Kyll. Solche Berge sind nach der naturschutzfachlichen Zielsetzung der SGD zu erhalten.
Die Ausweisung dieses Vorbehaltsgebietes steht im Widerspruch zu den Ausführungen im Textteil des ROP-Entwurfs. Danach werden Vorbehaltsgebiete, die im Rahmen der vertiefenden Betrachtung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild der Vulkaneifel als erhebliche Beeinträchtigungen für landschaftsbildprägende Elemente der Vulkanlandschaft eingestuft wurden, als Vorbehaltsgebiete für Rohstoffabbau im Regionalplan nicht weiter verfolgt.
Auf die Steineberger Ley trifft dies alles zu.
Das Vorbehaltsgebiet Steineberger Ley ist nicht akzeptabel.