Detailkarte Vorbehaltsgebiet Weinfeldbereich

Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau Weinfeldbereich an der Maarstraße
Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau Weinfeldbereich an der Maarstraße
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Das Gelände am Weinfeder Maar als Vorbehaltsgebiet auszuweisen, ist völlig irreführend. Vorbehaltsgebiete sollen der langfristigen Sicherung von Rohstofflagerstätten dienen. Bei diesem Vorbehaltsgebiet handelt es sich jedoch um eine alte, weitgehend ausgebeutete und z.T. bereits rekultivierte Lavagrube.

 

Bei der Vorstellung des Entwurfs zum Raumordnungsplan Region Trier, Teilbereich Rohhstoffsicherung, am 06.12.2013 in Gerolstein führte der Leitende Planer der Planungsgemeinschaft Trier aus, bei diesem Vorbehaltsgebiet handele es sich ausschließlich um den genehmigten Tagebaubereich. 

 

Eine Ausweitung des Tagebaus über den derzeit genehmigten Bereich hinaus ist nicht akzeptabel.

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