Schutz Dauner Vulkanberge durch Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung   25.04.2015

 

Riemerich – wäre als Ausschlussgebiet Rohstoffsicherung vor Abbau geschützt

 

Vor dem Hintergrund des Entwurfs zum neuen Raumordnungsplan (ROPneu) befasste sich der Rat der Stadt Daun in seiner jüngsten Sitzung mit der Problematik des Gesteinsabbaus. In einer einstimmig und ohne Enthaltung beschlossenen Resolution stellte der Stadtrat fest, dass das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz in einer für alle Behörden rechtsverbindlichen Vorgabe hinsichtlich der Vulkaneifel vorgebe, „die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft vorrangig zu sichern und zu entwickeln.“ Maßnahmen, die diese Zielsetzung umsetzten, sehe der ROPneu hingegen nicht vor, sodass es auch weiterhin möglich sei, überall Gesteinsabbau zu betreiben und so die einzigartige Vulkanlandschaft noch weiter zu beeinträchtigen. Ein wirksamer Schutz dagegen sei nur möglich durch die Ausweisung von Ausschlussgebieten Rohstoffsicherung nach § 6 (2) Landesplanungsgesetz.

 

Dauner Ausschlussgebiete konkret benannt

Der Stadtrat richtete daher in seiner Resolution einen Appell an die für die Aufstellung des ROPneu zuständige Planungsgemeinschaft Region Trier, die in der Vulkaneifel für den Erhalt des charakteristischen Landschaftsbildes unverzichtbaren Landschaftselemente als Ausschlussgebiete Rohstoffsicherung auszuweisen. Im Bereich der Stadt Daun seien dies der Asseberg, Auf der Wacht, der Goosberg, das NSG Dauner Maare mit Vorgelände, das NSG Nerother Kopf mit Vorgelände, der Riemerich, der Vulkan Kopp sowie die Löhlei auf der Gemarkung Üdersdorf.

 

Flächenhafte statt punktuelle Ausweisung

Ergänzend wird in der Resolution angeregt, keine punktuelle, sondern eine flächenhafte Ausweisung der Ausschlussgebiete vorzunehmen,wo immer dies auf Grund der räumlichen Nähe sinnvoll und möglich sei. Konkret würde dies beispielsweise bedeuten das NSG Nerother Kopf mit Vorgelände zusammen mit dem Riemerich und dem Goosberg zu einem großflächigen Ausschlussgebiet zusammenzufassen.

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